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Recht und Governance

Keine Rechtsberatung. Die genaue Einordnung erfordert ein gemeinsames Gutachten griechischer und europäischer Währungs-, Banken-, Steuer-, Datenschutz- und Kryptorechtler.

Drei Rechtslagen dürfen nicht vermischt werden

Rechtslage A — Phase 0 innerhalb der Eurozone

Zulässig untersucht werden sollen Forschung, Simulation, ein wertloses Testnet, Sicherheits- und Bargeldprozesse ohne Nennwert. Es gibt keine Annahmepflicht, keine Steuerannahme, keine Lohnzahlung und keinen staatlichen ΔΡΑΧ-Wert.

Für einen späteren freiwilligen werttragenden Pilot wären MiCA-Einordnung, Whitepaperpflichten, CASP-Lizenzen, AML/Travel Rule, Datenschutz, Steuer- und Verbraucherschutz vorab zu klären. Die Studie trifft keine endgültige MiCA-Klassifikation.

Rechtslage B — freiwillige Komplementärnutzung

Eine freiwillige Nutzung für ausgewählte Gebühren, Gutscheine oder Verträge könnte rechtlich geprüft werden. Je stärker Staat, Steuern, Gehälter oder öffentliche Aufträge eine ΔΡΑΧ-Nachfrage erzwingen, desto eher entsteht der Eindruck einer Parallelwährung mit Währungscharakter. Das ist politisch und rechtlich heikel und nicht Teil der Phase-0-Freigabe.

Rechtslage C — vollständige Währungssouveränität

Legal Tender, Steuerdenomination, nationale Banknoten und verpflichtende Annahme wären nur nach einer separaten grundlegenden Entscheidung zur Währungssouveränität denkbar. Dann wären Target2, Banken, Einlagensicherung, Euro-Schulden, Verträge, Kapitalverkehr, Bargeldlogistik und internationale Abkommen zu lösen. Das Dossier skizziert diese Fragen, empfiehlt aber keinen Austritt aus der Eurozone.

Warum die Euro-Grenze ausdrücklich bleibt

Art. 128 AEUV weist Euro-Banknoten den Legal-Tender-Status zu; die Verordnung 974/98 regelt die Einführung und Nutzung des Euro in teilnehmenden Mitgliedstaaten. Daraus folgt keine pauschale Aussage, dass jede freiwillige digitale Rechnungseinheit verboten wäre. Es folgt aber sehr wohl, dass ein zweites nationales gesetzliches Zahlungsmittel innerhalb der Eurozone nicht einfach durch ein Technikprojekt eingeführt werden kann.

MiCA und Griechenland

MiCA gilt vollständig seit 30. Dezember 2024. Griechenland hat mit Law 5193/2025 nationale Zuständigkeiten, Rechtsformen, Maßnahmen und Sanktionen konkretisiert. Ob ein nicht gepaggter, staatlich gestarteter und später dezentraler Asset als ART, anderes Krypto-Asset oder außerhalb einzelner MiCA-Titel einzuordnen wäre, bleibt eine offene Rechtsfrage. Angebote, Verwahrung, Wechsel und Betrieb können unterschiedliche Pflichten auslösen.

Genesis Steward

Genesis-Sunset

Zeitraum Restbefugnis Kontrolle
Tag 0–90 Testnet-Deployment und Bugfixes 4/7, 48-Stunden-Timelock
Tag 91–365 nur sicherheitskritische Änderungen 5/9, 14 Tage
Monat 13–24 Übergabe, keine neue Ökonomie 6/11, 30 Tage
Sunset öffentlicher Key Burn reproduzierbarer Covenant-Nachweis

Das sind Planungsparameter. Nach dem Sunset sollen kein Ministerium, keine Bank und keine Tokenmehrheit Mmax, die fehlende Freeze-Funktion oder die Cash-Deckungsregel ändern können. Recht kann Nutzung und Intermediäre weiterhin regulieren; Technik beseitigt staatliche Macht nicht.

Governance nach dem Sunset

Governance darf Parameter an den Systemrändern vorschlagen — etwa Gebührenhinweise, Indexerlisten oder Risikoberichte. Sie darf keinen globalen Pause-Schalter, keine Blacklist, kein neues Mint-Recht und keine Verlängerung des Genesis-Mandats erhalten. Jede verbleibende Governance-Macht ist als möglicher Capture-Punkt zu behandeln.

Quellen und Rechtsgrundlagen →